Warnung vor Betrug: Phishing-Mails im Umlauf
Zurzeit werden vermehrt Phishing-Mails versendet, die vermeintlich von der Digitalen Rentenübersicht stammen. Darin werden die Empfänger aufgefordert, ihre persönlichen
Daten anzugeben oder zu aktualisieren. Die Absender nutzen zum Teil das Logo oder das Design der Digitalen Rentenübersicht, was sie auf den ersten Blick täuschend echt wirken lässt.
Einen Betrugsversuch können Sie trotzdem erkennen:
Insbesondere weist die Absenderadresse, wie z. B. „office@newbeginninggroup.net“ oder "info@technischehulpdienstbe.com", auf die Fälschung hin. Auch Rechtschreibfehler oder
ungewöhnliche Anredeformen können Hinweise auf einen Betrugsversuch sein.
Die Digitale Rentenübersicht empfiehlt daher, jede E-Mail genau zu überprüfen. Sollte Ihnen eine E-Mail verdächtig vorkommen, verschieben Sie diese bitte sofort in den Spam-Ordner. Antworten Sie auf diese Mail nicht, klicken Sie keine Links an und führen Sie keine in der E-Mail aufgeführten Aktionen oder Aufforderungen aus (scannen Sie auch keine QR-Codes ab), um weder Ihre persönlichen Daten noch Ihre IT-Systeme zu gefährden . Die Digitale Rentenübersicht wird Sie nie in einer Mail auffordern, persönliche Daten einzugeben.
Geben Sie persönliche Daten nur im Anmeldebereich und Nutzerprofil der Website der Digitalen Rentenübersicht ein.
Welche Anbieter sind dabei?
Welche Anbieter von Altersvorsorge-Produkten sind angebunden?
Alle Anbieter von Altersvorsorge-Produkten, die eine jährliche Standmitteilung verschicken und mehr als 1000 Vorsorgeansprüche verwalten, sind verpflichtet, sich an die Digitale Rentenübersicht anzubinden. Es gibt Versorgungssysteme, die regelmäßig nicht dazu verpflichtet sind mindestens jährlich Standmitteilungen zu übermitteln (beispielsweise berufsständische Versorgungswerke, Direktzusagen, Beamtenversorgung) und Versorgungssysteme, die weniger als 1.000 Versorgungsansprüche betreuen. Diese dürfen sich freiwillig anbinden.
Eine Liste der teilnehmenden Anbieter finden Sie hier.
Welche Anbieter von Altersvorsorge-Produkten sind nicht zur Anbindung verpflichtet?
Für folgende Vorsorgeeinrichtungen besteht u.a. derzeitig keine gesetzliche Anbindungsverpflichtung:
- Anbieter von Direktzusagen der betrieblichen Altersversorgung
- berufsständische Versorgungswerke
- die Träger der Versorgung der Beamten, Richter und Soldaten
Vorsorgeeinrichtungen, die nicht zu einer Teilnahme verpflichtet sind, können sich freiwillig an das Verfahren der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht anbinden lassen.
Videos zur Digitale Rentenübersicht
Die Digitale Rentenübersicht. Jetzt Ansprüche sichten.
Mit wenigen Klicks verschaffen Sie sich einen Überblick über den Stand Ihrer Altersvorsorge. Ob gesetzlich, betrieblich oder privat – die Digitale Rentenübersicht bietet Ihnen Ihre Ansprüche in einer praktischen Übersicht. Verständlich, verlässlich und möglichst vergleichbar.
Die Digitale Rentenübersicht ist ein Portal, das durch die Deutsche Rentenversicherung Bund bereitgestellt wird.
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Kein Papierkram
Verloren, verlegt, vergessen? Die Digitale Rentenübersicht macht Schluss mit dem Papierkram und strukturiert die Informationen. Sie machen sich ein Bild Ihrer Ansprüche.
Überblick behalten
Eine tragfähige Altersvorsorge ruht auf mehreren Säulen. Das deutsche Altersvorsorge-System bietet drei. In der Digitalen Rentenübersicht werden Ihre Altersvorsorge-Informationen aus allen drei Säulen zusammengestellt.
Rente genießen
Ob Reise oder der eigene Garten – viele Pläne im Leben brauchen eine finanzielle Vorbereitung. Auch Ihr persönlicher Ruhestand. Deshalb gilt: Es ist nie zu früh, um an später zu denken.
Die Digitale Rentenübersicht. Mit wenigen Klicks zum Überblick.
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In wenigen Tagen sind Ihre Ergebnisse für Sie aufbereitet. Passt Ihre Altersvorsorge zu Ihren Plänen für den Ruhestand? Verschaffen Sie sich einen Überblick.
Das Gesetz Digitale Rentenübersicht. Gut informiert fürs Alter vorsorgen.
Wer gut vorsorgen will, muss sich auch gut informieren können. Das war bislang schwierig. Ob gesetzlich, betrieblich oder privat – Informationen über den Stand der eigenen Altersvorsorge-Ansprüche kamen zu unterschiedlichen Zeitpunkten, waren unterschiedlich aufbereitet und insgesamt schwer vergleichbar und verständlich.
Das soll jetzt anders werden. Mit dem Gesetz Digitale Rentenübersicht sollen diese Altersvorsorge-Informationen auf einem Portal zusammengeführt werden. Individuell zugänglich – in einer nutzerfreundlichen und barrierefreien Übersicht. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, die Digitale Rentenübersicht auszuprobieren und durch ihr Feedback zu verbessern.
Die Digitale Rentenübersicht im Regelbetrieb. Ihr Feedback ist gefragt.
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