Die Umsetzung der Digitalen Rentenübersicht.
Entwicklungsphase
Im Rahmen eines Projektes startete die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR) am 18. Februar 2021 mit der Umsetzung ihres gesetzlichen Auftrags: der Entwicklung und dem Betrieb des Portals Digitale Rentenübersicht.
Steuerungsgremium und Fachbeiräte – Stakeholder von Anfang an dabei.
Ein Projekt dieser Größenordnung kann nur erfolgreich sein, wenn von Anfang an alle fachlichen Perspektiven in die Planung einbezogen und alle Beteiligten und Betroffenen an der Umsetzung beteiligt werden. Deshalb wurde der ZfDR ein Steuerungsgremium zur Seite gestellt. Das Steuerungsgremium setzt sich zusammen aus Vertretenden der Verbraucherschutzorganisationen, des BMAS und des BMF sowie aus Vertretenden aller drei Säulen der Alterssicherung. Das Steuerungsgremium unterstützt die ZfDR bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Zusätzlich berät sich die ZfDR mit fünf Fachbeiräten. Die Fachbeiräte ermöglichen eine direkte Einbindung der Expertise der Anbieter von Altersvorsorge-Produkten, Wissenschaft und Sachverständigen bei der inhaltlichen Entwicklung der Digitalen Rentenübersicht.
Warum wurde die ZfDR unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung Bund errichtet?
Die Deutsche Rentenversicherung Bund verfügt über langjährige Erfahrungen im Aufbau zentraler Stellen, der Entwicklung komplexer elektronischer Datenaustauschverfahren und in der Einbindung von Akteuren aller Säulen der Alterssicherung in Beratungsstrukturen und Gremien.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund genießt als neutrale und unabhängige Behörde ein großes Vertrauen in der Öffentlichkeit. Wichtige Faktoren, wenn es darum geht, Bürgerinnen und Bürger für die Nutzung der Digitalen Rentenübersicht zu gewinnen.
Aufgaben der ZfDR in der Entwicklungsphase
Die ZfDR entwickelt ein nutzerfreundliches und barrierefreies Portal, über das Bürgerinnen und Bürger künftig Ansprüche aus ihrer gesamten gesetzlichen, betrieblichen, privaten Altersvorsorge abrufen können. Diese werden in einem übersichtlichen Gesamtüberblick zusammengefasst. Die Aufbereitung der Informationen soll dabei verlässlich, verständlich und möglichst vergleichbar sein.
Grundlage der Übersicht sind die Daten aus den regelmäßigen Informationen der Anbieter von Altersvorsorge-Produkten. Zur Zusammenführung dieser Informationen entwickelt die ZfDR ein Verfahren zu deren Anbindung und zur sicheren Übermittlung der notwendigen Daten.
Erste Betriebsphase
Aufgaben der ZfDR in der Ersten Betriebsphase
Ende 2022 ist die Erste Betriebsphase der Digitalen Rentenübersicht gestartet. Anbieter von Altersvorsorge-Produkten, die sich auf freiwilliger Basis schon haben anbinden lassen, testeten gemeinsam mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern ein Jahr lang alle Funktionen des Portals. Eine begleitende Evaluation diente der fortlaufenden Optimierung. Der Regelbetrieb begann im Dezember 2023. Von Beginn an wurde Portal fortlaufend evaluiert und Nutzende befragt. Der Evaluationsbericht wurde am 08.08.2024 veröffentlicht.
Regelbetrieb
Ende 2023 startete das Portal Digitale Rentenübersicht in den Regelbetrieb. Was ändert sich dann? Nach und nach werden zusätzliche Anbieter von Altersvorsorge-Produkten angebunden und das Portal wird entlang der Interessen der Nutzenden weiterentwickelt.
Die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht ist Ansprechpartnerin für alle Themen rund um die Plattform. Fragen zu Altersvorsorge-Ansprüchen und -Produkten beantworten die jeweiligen Anbieter von Altersvorsorge-Produkten.
Anbindung weiterer Anbieter von Altersvorsorge-Produkten
Eine Verordnung zur verpflichtenden Anbindung der Vorsorgeeinrichtungen trat am 6. Februar 2024 in Kraft und soll bis zum 31. Dezember 2024 umgesetzt werden. Betroffen von dieser Anbindungspflicht sind dabei alle Vorsorgeeinrichtungen, die verpflichtet sind, jährliche Standmitteilungen bzw. Renteninformationen an ihre Kundinnen und Kunden zu schicken und mehr als 1 000 Vorsorgeansprüche verwalten. Die Verpflichtung betrifft dann alle Anbieter von Altersvorsorge-Produkten, die schon jetzt zum Versand regelmäßiger Altersvorsorge-Informationen verpflichtet sind.
Weiterentwicklung
Klein anfangen und dann stetig weiterentwickeln – das ist unser Plan. Auch nach dem Übergang in den Regelbetrieb.