Inhalt & Funktionsweise
Welche konkreten Angaben finden sich in der Digitalen Rentenübersicht?
Die Digitale Rentenübersicht zeigt die Werte aus den Renten- und Standmitteilungen der Anbieter von Altersvorsorge-Produkten. Es sind also Informationen, die die gesetzlichen Rentenversicherungsträger und die betrieblichen und privaten Anbieter ihren Versicherten und Kunden ohnehin zur Verfügung stellen. Die Digitale Rentenübersicht bündelt diese Angaben digital an einem Ort.
Bei den in der Digitalen Rentenübersicht angezeigten Werten gilt es zu unterscheiden: Die ausgewiesenen erreichten garantierten Werte sind schon jetzt zum Renten- bzw. Auszahlungsbeginn gesichert. Erreichbare Werte sind dagegen unter Prognose der künftigen Beiträge am Stichtag der Standmitteilung berechnet. Diese Prognose ist naturgemäß mit Unsicherheiten verbunden und die zukünftigen Beiträge können sich anders entwickeln. Den ausgewiesenen prognostizierten Werten liegen bestimmte Annahmen zur weiteren Entwicklung des Vorsorgeprodukts zugrunde. Sollte die weitere Entwicklung von der angenommenen Entwicklung abweichen, werden die tatsächlichen Werte entsprechend anders ausfallen.
Kann die Digitale Rentenübersicht eine Historie abbilden?
Die Werte der Digitalen Rentenübersicht sind den jeweils zum Zeitpunkt des Abrufs aktuellen Standmitteilungen entnommen, die die Vorsorgeeinrichtungen erstellen. Eine Speicherung der Informationen oder Standmitteilungen aus vorangegangenen Abrufen erfolgt nicht.
Zeigt das Portal Nutzenden auch an, ob bei ihnen eine Versorgungslücke entsteht?
Nein. Um eine Versorgungslücke auszuweisen, müsste der persönliche Finanzbedarf der Nutzenden bekannt sein. Dieser ist von vielen individuellen Faktoren abhängig. Dazu gehören etwa die Wohnsituation, die finanzielle Verantwortung für weitere Personen oder der persönliche Lebensstil.
Werden in der Übersicht Steuern oder Sozialabgaben berücksichtigt?
Nein. Diese hängen zu stark von der persönlichen Situation beziehungsweise den persönlichen Umständen ab. In einer detaillierteren Ansicht wird es jedoch einen Hinweis geben, ob Steuern oder Sozialabgaben anfallen können.
Wird auch anderes Vermögen, etwa Immobilien, Guthaben auf Konten oder Fondsvermögen, angezeigt?
Das Rentenübersichtsgesetz sieht nur die Einbeziehung von Renten und Zahlungen vor, die eindeutig der Altersvorsorge dienen oder von Bürgerinnen und Bürgern typischerweise dafür genutzt werden.
Berät die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht Bürgerinnen und Bürger auch persönlich?
Nein. Die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht ist jedoch erster Ansprechpartner bei Fragen zum Portal.
Rentenberaterinnen und -berater und Verbraucherschutzorganisationen beraten zur Altersvorsorgeplanung. Anbieter von Altersvorsorgeprodukten informieren darüber hinaus über ihre Angebote. Die Ergebnisse Ihrer Digitalen Rentenübersicht können Sie zur Beratung mitnehmen. Dazu können Sie Ihre Daten aus dem Online-Portal digital exportieren oder ausdrucken.
Unabhängige Beratungsstellen beraten Sie neutral und umfassend zu Ihrer Altersvorsorge. Auskünfte erteilen u. a. folgende Organisationen:
Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung:
Die Deutsche Rentenversicherung berät unabhängig und kostenlos bei Fragen zur Rente und zusätzlichen Altersvorsorge.
Verbraucherzentralen:
Die Verbraucherzentralen bieten vor Ort Beratung und Information zu Fragen des Verbraucherschutzes und helfen bei Rechtsproblemen.