Der Anbieter des Altersvorsorge-Produktes (bzw. der Arbeitgeber bei Direktzusagen der betrieblichen Altersversorgung)zahlt die im Altersvorsorge-Produkt vereinbarte bzw. gesetzlich geregelte Rente, solange die berechtigte Person lebt.
Der Anbieter des Altersvorsorge-Produktes (bzw. der Arbeitgeber bei Direktzusagen der betrieblichen Altersversorgung)zahlt die im Altersvorsorge-Produkt vereinbarte bzw. gesetzlich geregelte Rente, solange die berechtigte Person lebt.
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