Der Anbieter des Altersvorsorge-Produktes (bzw. der Arbeitgeber bei Direktzusagen der betrieblichen Altersversorgung) zahlt ab Fälligkeit der Auszahlung, die im Altersvorsorge-Produkt vereinbarte bzw. gesetzlich geregelte Rente - unabhängig vom Leben der berechtigten Person - bis zu einem festen Enddatum.