Die Basis-Rente - auch Rürup-Rente genannt - ist ein steuerlich gefördertes privates Altersvorsorge-Produkt. Im Alter wird lebenslang eine monatliche Rente ausgezahlt. Die Höhe der Rente ist unter anderem von der Höhe des Kapitals abhängig, das bis zum Rentenbeginn angespart wurde.
Das Kapital kann weder in der Anspar- noch in der Rentenphase ausgezahlt werden. Der Vertrag kann allenfalls in der Ansparphase beitragsfrei gestellt werden. Außerdem kann das Kapital weder übertragen, vererbt noch beliehen werden. Die zusätzliche Absicherung von Lebensrisiken wie Erwerbs- und Berufsunfähigkeit sowie die Absicherung von Hinterbliebenen ist möglich.
Steuerliche Förderung bedeutet, dass die Beiträge aus unversteuertem Einkommen geleistet werden, die Rente unterliegt dann jedoch der Besteuerung. Siehe auch Steuern.
Die Beamtenversorgung ist ein eigenständiges Alterssicherungssystem für Beamtinnen und Beamte. Sie umfasst Leistungen der Alters- und Hinterbliebenensicherung sowie bei Dienstunfähigkeit.
Die Beamtenversorgung nimmt nicht an der Digitalen Rentenübersicht teil.
In der privaten Altersvorsorge ist es möglich, einen Vertrag beitragsfrei zu stellen. Dabei bleibt die Versicherung grundsätzlich bestehen, es werden allerdings laufend oder zeitweise keine Beiträge mehr eingezahlt. Durch die geringeren Einzahlungen werden jedoch die ursprünglich vereinbarten Leistungen niedriger ausfallen.
Berechtigte Person ist diejenige Person, von deren Leben die Leistung abhängt oder zu deren Gunsten die Altersvorsorge-Leistung ausgezahlt wird.
Berufsständische Versorgungswerke sind Sondersysteme, die für die kammerfähigen Freien Berufe die Pflichtversorgung bezüglich der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung sicherstellen.
Zu diesen Berufsgruppen gehören z. B. Ärztinnen und Ärzte, Architektinnen und Architekten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Die Berufsständischen Versorgungswerke nehmen bisher nicht an der Digitalen Rentenübersicht teil.