Deutsche Rentenversicherung

Deutsche Rentenversicherung

Wichtige Begriffe

Fachbegriffe einfach erklärt.

Manche Fachwörter lassen sich nicht vermeiden. Deshalb gilt: was sich nicht vermeiden lässt, wollen wir erklären. Auf dieser Seite finden Sie alle Fachbegriffe rund um die Digitale Rentenübersicht.

Glossar

Basis-Rente oder Rürup-Rente

Die Basis-Rente - auch Rürup-Rente genannt - ist ein steuerlich gefördertes privates Altersvorsorge-Produkt. Im Alter wird lebenslang eine monatliche Rente ausgezahlt. Die Höhe der Rente ist unter anderem von der Höhe des Kapitals abhängig, das bis zum Rentenbeginn angespart wurde.

Das Kapital kann weder in der Anspar- noch in der Rentenphase ausgezahlt werden. Der Vertrag kann allenfalls in der Ansparphase beitragsfrei gestellt werden. Außerdem kann das Kapital weder übertragen, vererbt noch beliehen werden. Die zusätzliche Absicherung von Lebensrisiken wie Erwerbs- und Berufsunfähigkeit sowie die Absicherung von Hinterbliebenen ist möglich.

Steuerliche Förderung bedeutet, dass die Beiträge aus unversteuertem Einkommen geleistet werden, die Rente unterliegt dann jedoch der Besteuerung. Siehe auch Steuern.

Beamtenversorgung

Die Beamtenversorgung ist ein eigenständiges Alterssicherungssystem für Beamtinnen und Beamte. Sie umfasst Leistungen der Alters- und Hinterbliebenensicherung sowie bei Dienstunfähigkeit.

Die Beamtenversorgung nimmt nicht an der Digitalen Rentenübersicht teil.

Beitragsfreistellung

In der privaten Altersvorsorge ist es möglich, einen Vertrag beitragsfrei zu stellen. Dabei bleibt die Versicherung grundsätzlich bestehen, es werden allerdings laufend oder zeitweise keine Beiträge mehr eingezahlt. Durch die geringeren Einzahlungen werden jedoch die ursprünglich vereinbarten Leistungen niedriger ausfallen. 

Berechtigte Person

Berechtigte Person ist diejenige Person, von deren Leben die Leistung abhängt oder zu deren Gunsten die Altersvorsorge-Leistung ausgezahlt wird.

Berufsständische Versorgung

Berufsständische Versorgungswerke sind Sondersysteme, die für die kammerfähigen Freien Berufe die Pflichtversorgung bezüglich der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung sicherstellen.

Zu diesen Berufsgruppen gehören z. B. Ärztinnen und Ärzte, Architektinnen und Architekten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

Die Berufsständischen Versorgungswerke nehmen bisher nicht an der Digitalen Rentenübersicht teil.

Vorschläge einreichen

Für jeden Begriff gibt es eine Erklärung. Wenn Ihr Begriff hier nicht vorkommen sollte, kontaktieren Sie uns. Ein passendender Ansprechpartner hilft Ihnen weiter.

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