Deutsche Rentenversicherung

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Wichtige Begriffe

Fachbegriffe einfach erklärt.

Manche Fachwörter lassen sich nicht vermeiden. Deshalb gilt: was sich nicht vermeiden lässt, wollen wir erklären. Auf dieser Seite finden Sie alle Fachbegriffe rund um die Digitale Rentenübersicht.

Glossar

Direktversicherung

Die Direktversicherung ist eine Möglichkeit, wie ein Arbeitgeber die betriebliche Altersversorgung für seine Mitarbeitenden durchführen kann.

Es handelt sich hierbei um eine Lebensversicherung, die ein Arbeitgeber für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abschließt. Diese haben Anspruch auf die zugesagten Leistungen.

Weitere Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung sind:

Direktzusage

Die Direktzusage ist eine Möglichkeit, wie ein Arbeitgeber die betriebliche Altersversorgung für seine Mitarbeitenden durchführen kann. Die Direktzusage ist in Deutschland am weitesten verbreitet.

Bei einer Direktzusage verpflichtet sich ein Arbeitgeber unmittelbar, Leistungen der Alters-, Invaliditäts- und/oder Hinterbliebenenversorgung zu erbringen. Unmittelbar heißt: Er steht alleinig für die zugesagte Leistung ein.

Unternehmen mit Direktzusagen können (ebenso wie Unterstützungskassen) auf freiwilliger Basis an der Digitalen Rentenübersicht teilnehmen.

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Für jeden Begriff gibt es eine Erklärung. Wenn Ihr Begriff hier nicht vorkommen sollte, kontaktieren Sie uns. Ein passendender Ansprechpartner hilft Ihnen weiter.

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