Deutsche Rentenversicherung

Deutsche Rentenversicherung

Wichtige Begriffe

Fachbegriffe einfach erklärt.

Manche Fachwörter lassen sich nicht vermeiden. Deshalb gilt: was sich nicht vermeiden lässt, wollen wir erklären. Auf dieser Seite finden Sie alle Fachbegriffe rund um die Digitale Rentenübersicht.

Glossar

Fonds- oder indexgebundene Basis-Rente mit Garantieleistung (inkl. Hybrid-Produkt)

Steuerlich geförderte Fonds- oder indexgebundene Rentenversicherung mit einer Garantieabsicherung (auch Basis-Rentenversicherung oder Rürup-Rentenversicherung genannt).

Sie haben Anspruch auf Zahlung einer lebenslangen, garantierten Rente. Die garantierte Rentenhöhe kann sich durch Erträge aus der Überschussbeteiligung und durch eine positive Entwicklung von Fonds oder Index erhöhen.

Steuerliche Förderung bedeutet, dass die Beiträge aus unversteuertem Einkommen geleistet werden, die Rente unterliegt dann jedoch der Besteuerung. Siehe auch Steuern.

Fonds- oder indexgebundene Basis-Rente ohne Garantieleistung

Steuerlich geförderte Fonds- oder indexgebundene Rentenversicherung ohne Garantieleistung (auch Basis-Rentenversicherung oder Rürup-Rentenversicherung genannt).

Sie haben einen Anspruch auf Zahlung einer lebenslangen Rente, es gibt aber keine garantierte Rentenhöhe während der Ansparphase. Ab dem Rentenbeginn haben Sie Anspruch auf Zahlung einer lebenslang garantierten Rente.

Die Höhe der Rente ergibt sich aus der Höhe des Kapitals, das bis zum Rentenbeginn gebildet wird. Die Höhe dieses Kapitals hängt stark von der Wertentwicklung der gewählten Fonds oder Kapitalmarkt-Indizes ab. Das Kapital kann sich während der Ansparphase durch Erträge aus der Überschussbeteiligung des Versicherers erhöhen.

Steuerliche Förderung bedeutet, dass die Beiträge aus unversteuertem Einkommen geleistet werden, die Rente unterliegt dann jedoch der Besteuerung. Siehe auch Steuern.

Fonds- oder indexgebundene private Altersvorsorge mit Garantieleistung (inkl. Hybrid-Produkt)

Die Fonds- oder indexgebundene private Altersvorsorge mit Garantieleistung beinhaltet eine Fonds- oder indexgebundene Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung, aus der Sie einen Anspruch auf Zahlung einer garantierten Leistung haben. Die garantierte Leistung kann sich erhöhen durch Erträge aus der Überschussbeteiligung des Versicherers und einer positiven Entwicklung von Fonds oder Index.

Fonds- oder indexgebundene private Altersvorsorge ohne Garantieleistung

Die Fonds- oder indexgebundene private Altersvorsorge ohne Garantieleistung beinhaltet eine Fonds- oder indexgebundene Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung ohne Garantieleistung. Die Leistungshöhe zu Beginn der Auszahlung wird nicht garantiert. Die Höhe der Leistung ergibt sich aus der Höhe des gebildeten Kapitals zu Auszahlungsbeginn. Die Höhe des gebildeten Kapitals hängt stark von der Wertentwicklung der gewählten Fonds oder Kapitalmarkt-Indizes ab. Das Kapital kann sich während der Ansparphase – auch durch Erträge aus der Überschussbeteiligung des Versicherers erhöhen.

Fonds- oder indexgebundene Riester-Rente (inkl. Hybrid-Produkt)

Vom Staat mit Zulagen geförderte fonds- oder indexgebundene Rentenversicherung mit einer Garantieabsicherung (auch Riester-Rentenversicherung genannt).

Sie haben einen Anspruch auf Zahlung einer lebenslangen, garantierten Rente. Die garantierte Rentenhöhe kann sich durch Erträge aus der Überschussbeteiligung des Versicherers und positiver Fonds- oder Indexentwicklung erhöhen.

Der Staat fördert Riester-Verträge, indem er die Beiträge der Versicherten durch Zulagen aufstockt. Darüber hinaus kann die Riester-Rente auch Vorteile bei der Einkommensteuer bringen. Denn die eingezahlten Beiträge können als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Die Rente unterliegt dann der Besteuerung. Siehe auch Steuern.

Fonds-Sparplan

Bei einem Fonds-Sparplan zahlen Sparerinnen oder Sparer über einen längeren Zeitraum, beispielsweise bis zum 65. Lebensjahr, regelmäßig einen bestimmten Betrag ein. Von dem eingezahlten Betrag werden Fondsanteile gekauft und in einem Depot verwahrt. Das Kapital kann sich nicht nur durch die Sparraten vermehren, sondern auch durch Erträge und wieder angelegte Ausschüttungen. An die Ansparphase kann sich eine Auszahlungsphase anschließen.

Fonds-Sparplan mit Garantie (Basis-Rente)

Die Basis-Rente oder sogenannte Rürup-Rente ist eine vom Staat steuerlich geförderte private Altersvorsorge. Die Rürup-Rente können Sie per Fonds-Sparplan besparen.

Bei einem Rürup-Fonds-Sparplan mit Garantie werden die eingezahlten Beiträge in Anteile an Investmentfonds angelegt. Hierbei kann es sich um Aktien-, Renten- oder Mischfonds handeln. Der Anbieter kann verschiedene Garantiehöhen festlegen (von 0 Prozent – 100 Prozent). Diese stehen dann zum Beginn der Auszahlungsphase mindestens zur Verfügung.

Die Gewinne und Erträge müssen in der Ansparphase nicht versteuert werden. Die Fonds-Zusammensetzung kann über die Vertragslaufzeit vom Anbieter angepasst werden - abhängig von der Entwicklung des Kapitalmarkts. Damit können Wertzuwächse gesichert werden.

Auszahlungen der Rürup-Rente erfolgen ausschließlich in Form einer lebenslangen Rente aus einer Rentenversicherung.

Steuerliche Förderung bedeutet, dass die Beiträge aus unversteuertem Einkommen geleistet werden, die Rente unterliegt dann jedoch der Besteuerung. Siehe auch Steuern.

Fonds-Sparplan ohne Garantie (Basis-Rente)

Fonds-Sparpläne ohne Garantie werden auch Basis-Rente oder Rürup-Rente genannt und sind eine vom Staat steuerlich geförderte private Altersvorsorge. Die Rürup-Rente können Sie per Fonds-Sparplan besparen.

Bei einem Fonds-Sparplan ohne Garantie werden die eingezahlten Beiträge in Anteile an Investmentfonds angelegt. Hierbei kann es sich um Aktien-, Renten- oder Mischfonds handeln. Auszahlungen der Rürup-Rente erfolgen ausschließlich in Form einer lebenslangen Rente aus einer Rentenversicherung. Die Höhe der Leistung ergibt sich aus der Höhe des gebildeten Kapitals zu Auszahlungsbeginn. Die Höhe des gebildeten Kapitals hängt stark von der Wertentwicklung der gewählten Fonds ab.

Steuerliche Förderung bedeutet, dass die Beiträge aus unversteuertem Einkommen geleistet werden, die Rente unterliegt dann jedoch der Besteuerung. Siehe auch Steuern.

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