Deutsche Rentenversicherung

Deutsche Rentenversicherung

Wichtige Begriffe

Fachbegriffe einfach erklärt.

Manche Fachwörter lassen sich nicht vermeiden. Deshalb gilt: was sich nicht vermeiden lässt, wollen wir erklären. Auf dieser Seite finden Sie alle Fachbegriffe rund um die Digitale Rentenübersicht.

Glossar

In Rentenbezugsphase angepasst

„In Rentenbezugsphase angepasst“ heißt, dieses Produkt nimmt an den jährlichen Rentenanpassungen teil. Als Rentenanpassung wird die jährliche Erhöhung der Renten bezeichnet. Diese kann bei den unterschiedlichen Altersvorsorge-Produkten unterschiedlichen Regeln folgen beziehungsweise auch gar nicht vorgesehen sein.

Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung und der privaten Altersvorsorge können sich Leistungen erhöhen aber auch verringern.

Regelaltersrente

Die Regelaltersrente ist die reguläre Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung. Versicherte haben Anspruch auf die Regelaltersrente, sobald sie die Regelaltersgrenze erreicht und die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt haben.

Rentenanpassung

Als Rentenanpassung wird die jährliche Erhöhung der Renten bezeichnet. Diese kann bei den unterschiedlichen Altersvorsorge-Produkten unterschiedlichen Regeln folgen bzw. auch gar nicht vorgesehen sein.

Rentengarantiezeit

Die Rentengarantiezeit ist der Zeitraum, für den die vereinbarte Rente in jedem Fall gezahlt wird, auch wenn die versicherte Person vorher stirbt.

Renteninformation der gesetzlichen Rentenversicherung

Die Renteninformation ist die Altersvorsorge-Information der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie wird einmal jährlich verschickt an alle Versicherten ab dem 27. Lebensjahr, wenn mindestens 5 Beitragsjahre im Konto gespeichert sind. Sie informiert über die bereits erreichte Rente, die Rente im Fall der Erwerbsminderung sowie die zu erreichende Rente, falls weiterhin Beiträge gezahlt werden.

Riester-Bank-Sparplan

Die Riester-Rente ist eine vom Staat mit Zulagen geförderte private Altersvorsorge. Der Riester-Bank-Sparplan basiert auf einem Ratensparvertrag, der variabel verzinst wird. Er ist häufig verbunden mit einer Prämienstaffel, die von der Laufzeit abhängt.

Im Anschluss an die Ansparphase können Sparerinnen und Sparer entweder eine Sofortrente (Rentenversicherungsvertrag) mit einem Versicherer vereinbaren oder einen Auszahlplan wählen.

Die Auszahlungen unterliegen dann der Besteuerung. Siehe auch: Steuern.

Riester-Fonds-Sparplan

Die Riester-Rente ist eine vom Staat mit Zulagen geförderte private Altersvorsorge. Bei einem Riester-Fonds-Sparplan werden die eingezahlten Beiträge und staatlichen Zulagen in Anteile an Investmentfonds angelegt (siehe auch Fonds-Sparplan).

Hierbei kann es sich um Aktien-, Renten- oder Mischfonds handeln. Der Anbieter garantiert, dass mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen zu Beginn der Auszahlungsphase verfügbar sind (Beitragserhaltungszusage). Die Gewinne und Erträge müssen in der Ansparphase nicht versteuert werden. Über die Vertragslaufzeit kann in Abhängigkeit vom Kapitalmarkt eine Anpassung der Fondszusammensetzung erfolgen, sofern die Vertragsbedingungen dies zulassen. Somit können unter Umständen Wertzuwächse gesichert werden.

Aus dem angesparten Kapital wird eine lebenslange Altersleistung gezahlt. Es kann zwischen einer lebenslangen Rente oder einem Fondsauszahlplan mit anschließender Rentenversicherung spätestens ab dem 85. Lebensjahr gewählt werden. Die Auszahlungen unterliegen der Besteuerung. Siehe auch: Steuern.

Riester-Verträge oder Riester-Rente (geförderte private Altersvorsorge)

Riester-Verträge sind eine Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Der Staat fördert Riester-Verträge, indem er die Beiträge der Versicherten durch Zulagen aufstockt. Darüber hinaus kann die Riester-Rente auch Vorteile bei der Einkommensteuer bringen. Denn die eingezahlten Beiträge können als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Auch bei manchen Formen der betrieblichen Altersversorgung ist eine solche Riester-Förderung möglich. Eine besondere Form der Riester-Rente ist „Wohn-Riester“. Die Förderung fließt hier in den Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie. Wohn-Riester-Verträge werden in der Digitalen Rentenübersicht derzeit nicht ausgewiesen.

Um die volle Zulage zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So muss z.B. ein Mindestbeitrag gezahlt werden. Förderberechtigt sind unter anderem alle Pflichtversicherten der gesetzlichen Rentenversicherung und weitere Gruppen, jedoch in der Regel nicht Selbstständige und Versicherte der berufsständischen Versorgungswerke.

Der Vertrag kann beitragsfrei gestellt werden. Ebenso ist eine Kündigung des Vertrags jederzeit möglich, allerdings müssen in diesem Fall Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden.

Bei der Riester-Rente sind die eingezahlten Eigenbeiträge und die staatlichen Zulagen bei Renteneintritt garantiert. Die Auszahlung der Riester-Rente erfolgt in der Regel als lebenslange Rente, die versteuert werden muss. Bis zu 30 Prozent des Kapitals können sofort zu Rentenbeginn ausgezahlt werden.

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