Aktuelles Kapital
Das aktuelle Kapital gibt die Höhe des Altersvorsorge-Vermögens zu dem Zeitpunkt an, auf den sich die Altersvorsorge-Information bezieht.
Im Unterschied zu allen anderen Werten bezieht sich dieser Wert damit nicht auf den Rentenbeginn beziehungsweise den Beginn der Leistungsphase des Altersvorsorge-Produktes, sondern bildet den aktuellen Stand zum Zeitpunkt der Erstellung der Altersvorsorge-Information ab.
Die Angabe des Kapitals bedeutet nicht, dass dieses zur Auszahlung zur Verfügung steht.
Altersrente
Lesen Sie weiter unter: Regelaltersrente
Alterssicherung der Landwirte
Die Alterssicherung der Landwirte und Landwirtinnen ist die berufsständische Altersvorsorge der Landwirte in Deutschland und eigenständiger Zweig der Sozialversicherung.
Die Alterssicherung der Landwirte nimmt bisher nicht an der Digitalen Rentenübersicht teil.
Altersvorsorge
Der Begriff Altersvorsorge umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen, den Lebensunterhalt nach der Erwerbstätigkeit sicherzustellen.
In Deutschland stützt sich die Alterssicherung hauptsächlich auf drei Säulen: Die gesetzliche Rentenversicherung (und weitere öffentlich-rechtliche Pflichtsysteme wie Berufsständische Versorgungswerke oder Beamtenversorgung), die betriebliche Altersversorgung und die private Altersvorsorge.
Ziel aller Maßnahmen zur Altersvorsorge ist es, dass Menschen im Alter ausreichend finanziell abgesichert sind.
Altersvorsorge-Anspruch
Die in der Digitalen Rentenübersicht aufgeführten wertmäßigen Altersvorsorge-Ansprüche gliedern sich in:
Altersvorsorge-Anspruch, garantiert erreichbar
Die Höhe des garantiert erreichbaren Altersvorsorge-Anspruchs wird unter der Annahme berechnet, dass bis zum Rentenbeginn bzw. bis zum vertraglich vereinbarten Termin weiterhin Beiträge in der festgelegten Höhe gezahlt werden Dieser Anspruch ist grundsätzlich garantiert erreichbar - sofern weiterhin Beiträge gezahlt werden. Und er steht dann in der angegebenen Höhe zum Auszahlungszeitpunkt beziehungsweise zu Rentenbeginn zur Verfügung.
Altersvorsorge-Anspruch, garantiert erreicht
Einen garantiert erreichten Altersvorsorge-Anspruch haben Sie bereits erworben. Dies ist ein grundsätzlich garantierter Anspruch auf eine Rente oder Einmalbetrag, der später in der angegebenen Höhe zum festgelegten Zeitpunkt der Auszahlung beziehungsweise des Rentenbeginns zur Verfügung stehen wird. Dieser Anspruch kommt auf jeden Fall zur Auszahlung, auch wenn keine weiteren Beiträge eingezahlt werden oder der Anspruch nicht mehr auf Grund von Zinsen, Renditen oder Rentenanpassungen steigt.
Altersvorsorge-Anspruch, noch nicht garantiert
Einige Altersvorsorge-Ansprüche werden erst nach Ablauf einer bestimmten Zeit gültig. Manchmal geht es dabei zum Beispiel um die Vertragsdauer, manchmal um die Zugehörigkeit zum Betrieb, der Sie versichert. Man nennt das auch Mindestversicherungszeit oder Wartezeit.
Altersvorsorge-Anspruch, prognostiziert erreichbar
Das ist der jeweils garantiert erreichbarer Anspruch plus zum Beispiel Zinsen, Renditen oder Rentenanpassungen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der hier abgebildete Wert wurde berechnet auf der Grundlage einer realistisch zu erwartenden wirtschaftlichen Entwicklung. Um diesen Anspruch zu erreichen, müssen bis zum jeweiligen Rentenbeginn bzw. bis zum vertraglich vereinbarten Termin weiterhin Beiträge gezahlt werden.
Altersvorsorge-Anspruch, prognostiziert erreicht
Das ist Ihr bisher garantiert erreichter Anspruch plus zum Beispiel Zinsen, Renditen oder Rentenanpassungen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der hier abgebildete Wert wurde berechnet auf der Grundlage einer realistisch zu erwartenden wirtschaftlichen Entwicklung oder Entwicklung der Rentenanpassungen. Dieser Anspruch wurde berechnet unter der Annahme, dass keine weiteren Beiträge mehr eingezahlt werden. Der hier abgebildete Wert wurde geschätzt auf der Grundlage einer realistisch zu erwartenden wirtschaftlichen Entwicklung. Dieser Anspruch gilt, wenn keine weiteren Beiträge eingezahlt werden.
Altersvorsorge-Information, Renteninformation, Standmitteilung
Die Altersvorsorge-Information (auch Renteninformation oder Standmitteilung) wird in der Regel einmal jährlich verschickt.
Die Altersvorsorge-Informationen der Vorsorgeeinrichtungen der betrieblichen Altersversorgung und der privaten Altersvorsorge informieren über das erreichte Altersvorsorge-Vermögen und die zu erwartende Altersleistung. Mit Hilfe der Altersvorsorge-Information können Kundinnen und Kunden den Stand Ihrer Absicherung im Alter einsehen. Wichtig dabei ist eine deutliche Unterscheidung zwischen garantierten Ansprüchen und erreichbaren oder prognostizierten Ansprüchen, die von einer weiteren Beitragszahlung oder künftigen Zinsen, Renditen oder Rentenanpassungen abhängen.
In der gesetzlichen Rentenversicherung wird die Renteninformation verschickt. Diese informiert über die bereits erreichte Rente, die Rente im Fall der Erwerbsminderung sowie die erreichbare Rente, falls weiterhin Beiträge gezahlt werden.
Altersvorsorge-Produkt
Altersvorsorge-Produkte sind alle Versicherungen, Zusagen und Verträge, auf deren Grundlage in der Zukunft Leistungen aus der ersten Säule (gesetzliche Altersvorsorge), der zweiten Säule (betriebliche Altersversorgung) oder der dritten Säule (private Altersvorsorge) der Alterssicherung erbracht werden.
Altersvorsorge, betriebliche (Betriebliche Altersversorgung auch: Betriebsrente) oder 2. Säule der Alterssicherung
In Deutschland stützt sich die Alterssicherung hauptsächlich auf drei Säulen. Die zweite Säule stellt dabei die betriebliche Altersversorgung dar. Betriebliche Altersversorgung kommt durch eine Zusage des Arbeitgebers auf Leistungen der Alters-, Invaliditäts- und/oder Hinterbliebenenversorgung zustande. Dazu gehören Direktversicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds, Direktzusagen und Unterstützungskassen.
Wie funktioniert die betriebliche Altersversorgung? Um die betriebliche Altersversorgung kümmert sich der Arbeitgeber. Er wählt die Anlageform aus, sorgt für die Zahlung der Beiträge – oft beteiligt er sich auch selbst am Aufbau der Betriebsrente oder finanziert sie sogar ganz.
Eigene Beiträge, die Versicherte darüber hinaus zahlen, werden vom Staat gefördert. Bis zu einer bestimmten jährlichen Höchstgrenze können diese Beiträge unversteuert und sozialabgabenfrei direkt aus dem Bruttogehalt gezahlt werden.
Altersvorsorge, gesetzliche öffentlich-rechtliches Pflichtsystem oder 1. Säule der Alterssicherung, gesetzliche Altersvorsorge
In Deutschland stützt sich die Alterssicherung hauptsächlich auf drei Säulen. Die erste Säule besteht aus den öffentlich-rechtlichen Pflichtsystemen, zu denen die gesetzliche Rentenversicherung, die Beamtenversorgung, die Versorgung der Landwirte und die Berufsständische Versorgung gehören.
Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland sind pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Altersvorsorge, private (private Altersvorsorge) oder 3. Säule
In Deutschland stützt sich die Alterssicherung hauptsächlich auf drei Säulen. Zur dritten Säule gehört die private Altersvorsorge, die im weiteren Sinne alle freiwilligen Sparvorgänge umfasst, die dem Vermögensaufbau zur Versorgung im Alter dienen. Dazu gehören unter anderem private Vorsorgemöglichkeiten wie zum Beispiel Riester-Rente und Basis-Rente. Die Wahl des Produktes sowie der Vertragsabschluss obliegen jeder Person selbst.
Die Finanzierung dieser Formen der privaten Altersvorsorge erfolgt überwiegend im Kapitaldeckungsverfahren. Im Gegensatz zum Umlageverfahren werden in einem kapitalgedeckten Finanzierungsverfahren grundsätzlich die Einnahmen für den Aufbau eines Kapitalstocks verwendet, um daraus, unter Berücksichtigung von möglichen Erträgen, später Leistungen zu zahlen.
Ansparphase
Die Ansparphase umfasst die Zeit vom Beginn der Beitragszahlung bis zum Auszahlungsbeginn.
Auszahlungsart
Die Digitale Rentenübersicht sieht in der Darstellung folgende Auszahlungsarten vor:
Renten können zum Beispiel monatlich oder vierteljährlich ausgezahlt werden.
Bei einigen Produkten der Altersvorsorge kann zwischen verschiedenen Arten oder Kombination der Auszahlung ausgewählt werden.