Der Anbieter des Altersvorsorge-Produktes (bzw. der Arbeitgeber bei Direktzusagen der betrieblichen Altersversorgung)zahlt die im Altersvorsorge-Produkt vereinbarte bzw. gesetzlich geregelte Rente, solange die berechtigte Person lebt.
Der Anbieter des Altersvorsorge-Produktes (bzw. der Arbeitgeber bei Direktzusagen der betrieblichen Altersversorgung) zahlt die im Altersvorsorge-Produkt vereinbarte bzw. gesetzlich geregelte Rente, mindestens so lange die berechtigte Person lebt.
Ist eine Rentengarantiezeit vereinbart und stirbt die berechtigte Person nach Beginn der Rentenzahlung, wird die Rente bis zum Ende der vereinbarten Rentengarantiezeit weitergezahlt. Die Rentengarantiezeit beginnt mit dem Fälligkeitstag der ersten Rente. Beispiel: Ist eine Rentengarantiezeit von zehn Jahren vereinbart und die berechtigte Person stirbt drei Jahre nach Rentenbeginn, zahlt die Vorsorgeeinrichtung noch sieben Jahre lang die vereinbarte Rente.
Der Sammelbegriff Lebensversicherungen bezieht sich grundsätzlich auf Versicherungsverträge, die sogenannte biometrische Risiken der versicherten Person abdecken. Dazu zählen etwa Langlebigkeit, der Todesfall oder auch das Risiko, berufsunfähig zu werden. So vielfältig wie die Risiken, so unterschiedlich können auch die verschiedenen Arten von Lebensversicherungen sein:
- Mit einer Kapitallebensversicherung können Versicherte für das Alter sparen und im Todesfall ihre Angehörigen finanziell absichern.
- Eine Riester- oder Basis-Rente sind staatlich geförderte Lebensversicherungen, die vor allem für die finanzielle Absicherung im Alter gedacht sind.
- Ähnliches gilt für ungeförderte private Altersvorsorge und die betriebliche Altersversorgung, die ebenfalls zu den Lebensversicherungen gehören.
- Eine Risikolebensversicherung sichert im Todesfall die Hinterbliebenen wie etwa Familienangehörige ab.
- Eine Berufsunfähigkeitsversicherung garantiert eine Rente bei Berufsunfähigkeit.